Privatno zdravstveno osiguranje (PKV)
Detalji o kasko zdravstvenom osiguranju
Koja je razlika između privatnog (PKV) i zakonskog (GKV) zdravstvenog osiguranja?
Cijena
Kod GKV-a cijena ovisi o prihodu. Od 2009. do 2014. postojala je jedinstvena stopa doprinosa od 15,5%. Opšta stopa doprinosa za zdravstveno osiguranje za 2015. godinu iznosi 14,6%. Međutim, ako ova stopa doprinosa nije dovoljna, društva za zdravstveno osiguranje mogu naplatiti dodatne doprinose. Zdravstvenim osiguravajućim društvima više nije dozvoljeno da naplaćuju paušalne dodatne doprinose u fiksnim eurskim iznosima, kao prethodnih godina. Doprinos ne zavisi od broja osiguranika: da li ste samohrani ili otac, doprinos je isti.
Predstava
PKV nudi mogućnost pružanja najbolje medicinske njege uz najnovije metode liječenja u slučaju bolestiSklapate
ugovor i ove ugovorene naknade osiguranja se ne mogu mijenjati, za razliku od zakonskog zdravstvenog osiguranja.
Prednosti GKV-a su, s druge strane, relativno identične, a poređenje koristi je veoma teško. Svi osiguranici GKV
imaju isto osiguranje, bez obzira na doprinos. U privatnom zdravstvenom osiguranju razlike u učinku su ogromne.
Počinje sa činjenicom da možete sastaviti tarife davaoca po vašoj želji.Unutar privatnog zdravstvenog osiguranja ne
razlikuju se samo tarife, već i usluge pojedinih pružalaca.
Uz privatno zdravstveno osiguranje možete prilagoditi svoje osiguranje svojim potrebama.Sami možete odlučiti
da li vam je dovoljna soba sa više kreveta ili više volite da boravite u jednokrevetnoj ili dvokrevetnoj sobi.Također
možete dizajnirati svoj ugovor pojedinačno u stomatološkom dijelu ili za pojedinačne vrste usluga, ovisno o vašem
standardu života, prihoda i spremnosti na rizik.
Obrasci obračuna za nastale medicinske troškove se razlikuju. GKV se zasniva na principu beneficija u naturi,
odnosno lekar fakturiše zakonsko zdravstveno osiguranje direktno u skladu sa fiksnim stopama naknade.
On podliježe principu ekonomske efikasnosti, usluge moraju biti primjerene, ekonomične i dovoljne.
Osiguravajuća kuća i doktor određuju šta će se učiniti za vas. Nasuprot tome, privatno zdravstveno osiguranje se
oslanja na nadoknadu troškova. Troškovi osiguranika ugovoreni ugovorom o osiguranju se nadoknađuju, umanjeni
za definisanu franšizu.
Sistemi
Najnovijom reformom zdravstvene zaštite, opšta stopa doprinosa za fondove obaveznog zdravstvenog osiguranja u
2015. godini bila je fiksirana na 14,6%. Zdravstveni osiguranici mogu uzeti dodatne doprinose u vezi sa prihodima
od članova. Mnogi zamjenski fondovi to već rade. Zbog povećanja troškova u zdravstvenom sistemu, u narednim
godinama očekuje se povećanje dodatnih doprinosa. Poslodavci su rasterećeni, na njih ne utiču dodatni doprinosi.
To bi trebalo da pomogne privredi.
Kako mogu da se osiguram?
Samozaposleni mogu sklopiti privatno ili zakonsko osiguranje, bez obzira na prihode. Ali morate se osigurati.
Zaposleni sa bruto godišnjim prihodom manjim od granice godišnjeg prihoda obavezno su osigurani u sistemu
obaveznog zdravstvenog osiguranja. Ova grupa ljudi svoju njegu može nadograditi privatnim dopunskim osiguranjem.
Zaposleni koji zarađuju više od limita godišnjeg prihoda od 54.900 € godišnje mogu birati između zakonskog i
privatnog osiguranja.
Šta za koga ima smisla?
Na ovo pitanje se ne može odgovoriti općenito, jer može biti mnogo razloga za odabir sistema.
Privatno zdravstveno osiguranje može vam uštedjeti mnogo novca. Ako moraju biti osigurani i djeca i supružnici,
zakonsko osiguranje može biti jeftinije. Ako su samo jedan partner i djeca osigurani jer je drugi partner sam osiguran,
privatno osiguranje će biti jeftinije uprkos djeci. Ako imate više od 3 djece, stvari će se ponovo promijeniti.
S privatnim zdravstvenim osiguranjem možete odabrati svoje osiguranje kako želite. Učinak dobrih pružalaca usluga
je na znatno višem nivou od učinka zakonskih zdravstvenih osiguravatelja.
Einzelheiten zur Krankenvollversicherung
Was unterscheidet private (PKV) und gesetzliche (GKV) Krankenversicherung?
Der Preis
Bei der GKV richtet sich der Preis nach dem Einkommen. Von 2009 bis 2014 gab es den einheitlichen Beitragssatz von 15,5 %. Der allgemeine Beitragssatz der Krankenkassen wird für das Jahr 2015 auf 14,6 % festgeschrieben. Reicht dieser Beitragssatz allerdings nicht aus, können die Krankenkassen Zusatzbeiträge erheben. Pauschale Zusatzbeiträge in festen Eurobeträgen, wie in den Jahren zuvor, dürfen die Krankenkassen nicht mehr erheben. Der Beitrag richtet sich nicht nach der Anzahl der Versicherten: egal ob Sie Single oder Familienvater sind, der Beitrag ist der gleiche.
Bei der PKV richtet sich der Preis nicht nach dem Einkommen, sondern nach dem Eintrittsalter, dem Geschlecht, den gewünschten Leistungen und dem Gesundheitszustand des Einzelnen. Je jünger der Versicherte, desto günstiger ist der Preis. In der PKV bezahlt ein 30-jähriger Mann je nach Leistung ca. 300 € - 600 € pro Monat.
Bei einem gesetzlich krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer trägt der Arbeitgeber die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Auch privat Krankenversicherte erhalten einen Zuschuss zu ihrer privaten Krankenvollversicherung und zur Krankenversicherung ihrer nicht erwerbstätigen Familienangehörigen, also z.B. Kinder und Ehefrau. Die Höhe des Zuschusses beträgt die Hälfte des gesamten Krankenversicherungsbeitrages, allerdings nicht mehr als die Hälfte des durchschnittlichen Höchstbeitrags der gesetzlichen Krankenkassen. Das heißt also: Privat Krankenversicherte erhalten ebenfalls 50% der Krankenversicherungsprämie, jedoch max. 301,13 € monatlich für das Jahr 2015.
Die Leistung
Die Abrechnungsformen anfallender Arztkosten sind unterschiedlich. Bei der GKV gilt das Sachleistungsprinzip, das heißt, der Arzt rechnet direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse entsprechend fest vorgeschriebener Gebührensätze ab. Er unterliegt hierbei dem Wirtschaftlichkeitsprinzip, die Leistungen müssen zweckmäßig, wirtschaftlich und ausreichend sein. Die Kasse und der Arzt bestimmen was bei Ihnen gemacht wird. Im Gegensatz dazu setzt die PKV auf die Kostenerstattung. Erstattet werden die im Versicherungsvertrag vereinbarten versicherten Kosten abzüglich der festgelegten Selbstbeteiligung.
Die Systeme
Mit der jüngsten Gesundheitsreform wird der allgemeine Beitragssatz der gesetzlichen Krankenkassen im Jahr 2015 auf 14,6 % festgeschrieben. Die Kassen können von den Mitgliedern einkommensabhängige Zusatzbeiträge nehmen. Viele Ersatzkassen machen dies bereits. Aufgrund steigender Kosten im Gesundheitswesen wird für die nächsten Jahre mit steigenden Zusatzbeiträgen gerechnet. Die Arbeitgeber werden entlastet, sie sind von den Zusatzbeiträgen nicht betroffen. Das soll der Konjunktur helfen.
Wie kann ich mich versichern?
Was ist für wen sinnvoll?
Diese Frage kann pauschal nicht beantwortet werden, da es viele Gründe geben kann, das System zu wählen.
Mit einer privaten Krankenversicherung kann man viel Geld sparen. Müssen Kinder und Ehepartner mitversichert werden, kann die gesetzliche Versicherung günstiger sein. Wird nur ein Partner samt Kindern versichert, weil der andere Partner selbst versichert ist, wird die private Versicherung trotz Kindern günstiger sein. Bei mehr als 3 Kindern verschiebt sich die Sache wieder.
In der privaten Krankenversicherung können Sie ihren Versicherungsschutz so wählen, wie Sie es sich wünschen. Die Leistung guter Anbieter liegt auf deutlich höherem Niveau als bei den gesetzlichen Kassen.
Unser Tipp:
Wer gut verdient, sollte überlegen, ob er es sich leisten kann, schlecht versichert zu sein. Ein Selbständiger, der länger krank ist, weil er nicht die bestmögliche Therapie in Anspruch nehmen
kann, hat sicher falsch gehandelt.
Wie kann ich meine Krankenversicherung wechseln?
Gesetzliche Krankenversicherung
Die ordentliche Kündigung einer gesetzlichen Krankenversicherung kann erst nach 18 Monaten Mitgliedschaft erfolgen. Nach einer Beitragserhöhung besteht ein Sonderkündigungsrecht für alle Mitglieder. Bis spätestens zu dem Zeitpunkt, an dem der neue Beitrag das erste Mal erhoben wird, muss gekündigt werden. Die Ankündigung der Erhöhung muss seitens der Kasse spätestens vier Wochen zuvor angekündigt werden.
Die Möglichkeit, eine private Krankenvollversicherung abzuschließen, hat diese Personengruppe nicht. Sie kann aber zu einer günstigeren Kasse wechseln und darüber hinaus eine Zusatzversicherung bei einem privaten Krankenversicherer abschließen, um bessere Leistungen als die Standards der GKV zu erhalten.
Freiwillig Versicherte können unter Einhaltung der Kündigungsfrist zu einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung wechseln. Sowohl pflicht- als auch freiwillig Versicherte Mitglieder können zum übernächsten Kalendermonat kündigen.
Beispiel: Wird am 15.06. gekündigt, wird die Kündigung zum 01.09. wirksam.
Private Krankenversicherung
Bei den privat Versicherten richtet sich die Kündigungsfrist nach dem gewählten Tarif. In der Regel muss 3 Monate vor Ablauf gekündigt werden.
Unser Tipp:
Kündigen Sie erst, nachdem Sie eine schriftliche Bestätigung vorliegen haben, dass sie ein anderer Versicherer aufnimmt.
Zahlt mein Arbeitgeber auch für die private Krankenversicherung?
Bei einer privaten Krankenvollversicherung übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte des Beitrages. Er zahlt jedoch nicht mehr, als für die gesetzliche Krankenversicherung.
Der Höchstzuschuss des Arbeitgebers zur privaten Krankenversicherung beträgt (West und Ost) max. 301,13 € monatlich für das Jahr 2015. (Höchstbeitrag des Arbeitgebers zur Pflegeversicherung 41,51 € für Eltern und 53,66 € für Kinderlose).
Ihr Vorteil liegt darin, dass sich der Arbeitgeber auch an den Beiträgen für erhöhte Leistungen, wie Unterkunft im Ein- oder Zweibettzimmer, privatärztliche Behandlung, höheres Krankentage- und Krankenhaustagegeld sowie für eine Kurkosten- und eine Pflegekrankenversicherung beteiligt. Gesetzlich Versicherte müssen die Beiträge für Zusatzversicherungen selbst bezahlen.Welche Beitragserhöhungen sind zu erwarten?
Auf Preissteigerungen müssen sich alle einstellen, egal ob gesetzlich oder privat versichert. Dies liegt vor allem daran, dass die Kosten für die medizinische Versorgung immer weiter steigen. Die Tatsache, dass die Menschen immer länger leben und demzufolge länger medizinisch versorgt werden müssen, treibt die Kosten weiter nach oben.
Was tun die Versicherer gegen steigende Beiträge im Alter?
Die gesetzlichen Kassen berücksichtigen die Tatsache der steigenden Lebenserwartung derzeit nicht, da sie nach dem Umlageverfahren arbeiten. Die gesetzlichen Krankenkassen können die Leistungen auch kürzen.
Die privaten Kassen berücksichtigen die steigende Lebenserwartung in ihrer Kalkulation. Weil Senioren mehr ärztliche Leistungen benötigen, werden Teile der Versichertenbeiträge in sogenannten Altersrückstellungen verzinslich angesammelt. Im Rentenalter werden die Rückstellungen nach und nach aufgelöst, um stark steigende Prämien zu vermeiden.
Zusätzlich wird in der privaten Krankenversicherung ein Beitragszuschlag von 10% erhoben. Dieser wird ab dem 65. Lebensjahr wieder ausgesetzt. Das Guthaben wird für die Beitragsstabilität verwendet.
Was bedeutet Selbstbeteiligung (SB)?
Selbstbeteiligung ist der Anteil der Rechnung, der vom Versicherten selbst bezahlt wird.
Es gibt Tarife mit einer SB nur im ambulanten Bereich, bei anderen wiederum gilt die SB insgesamt über alle drei Bereiche (ambulant, zahn und stationär).
Jeder will möglichst keine Selbstbeteiligung, also eine Erstattung seiner Rechnungen zu 100%. Meistens lohnen sich Tarife ohne SB nicht, da Selbstbeteiligungstarife unterm Strich eigentlich immer günstiger sind.
Beispiele zu Tarifen mit und ohne Selbstbeteiligung:
Gesellschaft |
Selbstbeteiligung |
monatlicher Beitrag |
monatlicher effektiver Beitrag |
jährliche Einsparung |
Krankonia |
Keine |
340 € |
340 € |
Keine |
Krankonia |
750 € |
234 € |
296 € |
558 € |
Gesundia |
keine |
354 € |
354 € |
keine |
Gesundia |
1500 € |
189 € |
314 € |
480 € |
Perfecta |
2250 € |
64 € |
293 € |
1360 € |
Erklärung effektiver Beitrag: Monatsbeitrag + jährliche Selbstbeteiligung geteilt durch 12 Monate
Unser Tipp:
Die hier rot dargestellten Ersparnisse würden den für Sie schlechtesten Fall darstellen. Liegen Ihre tatsächlichen Kosten unter der jährlichen Selbstbeteiligung, so ist die Differenz zwischen den
tatsächlichen Kosten und der Selbstbeteiligung der Einsparung hinzu zu rechnen.
Es gibt Gesellschaften, die bei Versicherten ab dem 65. Lebensjahr die Selbstbeteiligung halbieren, das gilt manchmal auch für Kinder.
Hohe Selbstbeteiligungen erzeugen bei den Versicherten ein anderes Leistungsverhalten.
Da diese Tarife eine geringere Schadenhäufigkeit haben, sind sie deshalb deutlich billiger.
Welche Regeln gelten bei Abschluss einer privaten Krankenversicherung?
Verlangt ein Versicherer nach erfolgter Risikoprüfung einen Beitragszuschlag oder einen Leistungsausschluss, so kommt kein Vertrag zustande. Gegebenenfalls kann der Antragsteller das Angebot des Versicherers durch Unterschrift annehmen.
Generell kann der Versicherte innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Erhalt der Police vom Vertrag zurücktreten.
Die Antragsfragen müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden, da sie sonst Ihren Versicherungsschutz gefährden.
Gesundheitsprüfung
Vor der Aufnahme gibt es in der privaten Krankenversicherung die Risikoprüfung. Mittels Antragsfragen wird der Gesundheitszustand des zu Versichernden ermittelt. Bei bestehenden Vorerkrankungen kann der Versicherer einen Risikozuschlag fordern, die Vorerkrankung vom Versicherungsschutz ausschließen oder den Antrag sogar ablehnen.
Kann ich auch wieder in die gesetzliche Krankenversicherung zurück?
"Einmal Privat, immer Privat", ein Satz der so nicht ganz stimmt.
Für angestellte Arbeitnehmer unter 55 Jahren gilt:
Sinkt Ihr Einkommen unter die Jahresentgeltgrenze, so sind Sie wieder versicherungspflichtig und müssen in die Gesetzliche zurück.
Bei Arbeitslosigkeit müssen Sie in der Regel ebenfalls wieder in die Gesetzliche zurück.
Achtung: Sollten Sie doch einmal unter die Grenze fallen und in der Gesetzlichen versicherungspflichtig werden, so achten Sie bitte auf eine Anwartschaftsversicherung für die Private.
Für Personen über 55 Jahren gilt:
Sinkt Ihr Einkommen unter die Beitragsbemessungsgrenze oder wechseln Sie als Selbständiger wieder in ein pflichtversichertes Angestelltenverhältnis, so sind Sie weiterhin versicherungsfrei und können nicht in die gesetzliche Krankenversicherung zurück, wenn Sie in den letzten fünf Jahren zuvor nicht gesetzlich krankenversichert waren und mindestens die Hälfte der letzten 5 Jahre versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder nicht versicherungspflichtig waren.
Für Selbständige gilt:
Wenn Sie als Selbständiger in ein Angestelltenverhältnis wechseln, bei dem Ihr Jahresbruttoeinkommen unter der Versicherungspflichtgrenze liegt, ist der Wechsel in die GKV möglich. Der bisherige private Krankenversicherungsvertrag muss innerhalb von zwei Monate nach Eintritt der Versicherungspflicht, also z.B. nach Beginn des Angestelltenverhältnisses, rückwirkend zu diesem Zeitpunkt gekündigt werden und eine Versicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse bestehen. Haben Sie diese Frist verpasst, ist nur eine Kündigung zum Ende des Monats möglich, in dem Sie dem Versicherer die Versicherungspflicht nachweisen.
Wenn man seine bisherige berufliche Tätigkeit z.B. als Angestellter mit einem Jahreseinkommen über der Pflichtversicherungsgrenze oder als Selbständiger komplett aufgibt, wäre grundsätzlich auch eine Familienmitversicherung beim GKV-versicherten Partner möglich. Einfach wieder in die Gesetzliche zurück - das geht laut Gesetz nicht. In der Praxis sieht es jedoch so aus, dass einige gesetzliche Kassen gerne gutverdienende Neumitglieder aufnehmen.
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die Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 GewO liegt vor.
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Ihr zuständiger Berater ist im Vermittlerregister als Makler unter der
Handelskammer Hamburg Register Nr. D-CM0G-T5PES-20
Bei Interesse können Sie die Angaben zur Registernummer jederzeit
überprüfen unter: www.vermittlerregister.info
sowie beim
DIHK, Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.
Breite Straße 29
10178 Berlin
www.dihk.de
Pflichtinformation gemäß § 42 j Versicherungsvertragsgesetz
Sollte es jemals zu Streitigkeiten in Bezug auf die Vermittlung von
Versicherungsverträgen kommen, stehen außergerichtliche
Schlichtungsstellen zur Verfügung:
Versicherungsombudsmann e.V.
Prof. Dr. Günter Hirsch, Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
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